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Einige Kerninformationen zur österreichischen Gemeinde

  • Gemeinde ist ein Ort, wo sich der StaatsbürgerIn am ehesten mit dem Staat identifizieren kann. Untersuchungen weisen einer Gemeinde mittlerer Größe mehr als 3.000 verschiedene Aufgaben zu.
  • 1848 – Der Geburtsakt der freien österreichischen Gemeinde
  • Die Forderung nach einem „befreiten Untertan“, der in einer „freien Gemeinde“ leben kann, wurde von Hans Kudlich – einem der bedeutendsten Führer der Märzrevolution 1848 – grundsätzlich erhoben.
  • Nach und nach entwickelte sich damals der Grundsatz: „Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde!“
  • Kaiser Franz Joseph behinderte die Umsetzung dafür über 13 Jahre lang. Erst im Jahre 1862 wurde das „Reichsgemeindegesetz“ in Kraft gesetzt.
  • 100 Jahre später – im Jahr 1962 wurde die  umfassende Autonomie der österreichischen Gemeinden festgeschrieben.
  • Die Gemeinde ist die unterste Form der territorialen Gliederung des Staatsgebietes. 

Die Begriffsmerkmale der österreichischen Gemeinde im Sinne der  Bundesverfassung:

1.       Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft und Verwaltungssprengel mit dem Recht auf  Selbstverwaltung. Sie ist eine „juristische Person“.

 

2.       Die Gemeinde ist ein selbstständiger Wirtschaftskörper, darf somit den Gemeindehaushalt selbständig führen und Abgaben einheben.

 

3.       Der eigene und übertragene Wirkungsbereich der Gemeinde:

 

·         Eigener Wirkungsbereich: Die Gemeinden dürfen im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze  „weisungsfrei“ die entsprechenden Geschäfte und Verwaltungsakte durchführen. Dem zuständigen Bundesland sind dabei bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte eingeräumt worden.

 

·         Übertragener Wirkungsbereich:  hier ist die Gemeinde als „Verwaltungssprengel“ für Bund und/oder Land  „weisungsgebunden“ tätig. Verantwortlich dafür ist der Bürgermeister, der aber bestimmte Angelegenheiten delegieren kann.

 

4.       Die Gemeindeorgane:

 

·         Der Gemeinderat – gewählt von den Gemeindebürgern nach dem Verhältniswahlrecht. Er ist das oberste Organ einer Gemeinde! Bürgermeister und Gemeindevorstand sind dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich.

 

·         Gemeindevorstand- ein Kollegialorgan gemäß den Stärkeverhältnissen im Gemeinderat

 

·         Bürgermeister – gewählt vom Gemeinderat (oder in einigen Bundesländern direkt vom Gemeindevolk gewählt)

 

5.       Direkte Demokratie auf Gemeindeebene

 

·         Laut Artikel 117 Abs. 8 B-VG können die Länder selbstständig Regeln  für mehr direkte Demokratie auf Gemeindeebene erlassen.

·         Ganz neu auf diesem Gebiet ist das „Salzburger Modell“ (bitte diesem Link folgen:

       http://mehr-demokratie.at/service/meldungen/601-buergerinnen-mitbestimmung-salzburger-modell-ausverhandelt)

 

6.       Die Gemeinden sind nach vor die größten Investoren der öffentlichen Hand

 

7.       Die derzeitige Struktur der österreichischen Gemeinden:

Quelle: http://www.gemeindebund.at/

Bundesland

Gemeinden
insgesamt

Städte

Markt-
gemeinden

Sonstige
Gemeinden

Ortschaften

durchschnittlich
Einwohner/
Gemeinde

Burgenland

171

13

66

92

328

1.661

Kärnten

132

17

45

70

2.823

4.237

Niederösterreich

573

75

326

172

3.877

2.806

Oberösterreich

444

32

145

267

6.669

3.178

Salzburg

119

11

24

84

727

4.453

Steiermark

539

35

125

379

2.073

2.241

Tirol

279

11

20

248

672

2.534

Vorarlberg

96

5

11

80

149

3.857

Wien

1

1

   

23

1.705.080

Österreich

2.354

200

762

1.392

17.341

2.834/3557*

1.      
*Durchschnittswert mit und ohne Großstadt Wien.

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Neu ab April 2016:

"RUSSISCHE" TRANSPARENZ ("GLASNOST") in Laa an der Thaya:

Die Laaer

"Gebarungsstatistik 2015":

Auf 82 Seiten reiner Schwachsinn!

Davon können sogar die Russen noch etwas lernen!

Neu ab September 2015:


Neu ab Jänner 2014:

Salzburger Finanzcrash

Ein Jahr danach - Download von Originaldokumenten

Gesamtstaatliche Querschnittsrechnung wäre sehr sinnvoll

Bundesbudget 2013

Burgenland transparent

Portal "Offener Haushalt"

Gemeindefinanzbericht 2013

Systematisch analysiert und strukturiert

 

mehr dazu hier

Die Querschnittsrechnung gewinnt immer mehr an Bedeutung ...

Muckendorf-Wipfing: eine Vorbildgemeinde

Im Zuge einer Internetrecherche bin ich auf diese - für mich Vorbild- oder Vorzeigegemeinde gestoßen ...

Unsere aktuellen Staatsschulden ticken auf dieser Seite:

Die Finanzen der Bundesländer

 

Die Finanzen der Bundesländer unter die Lupe genommen ....

 

Eine Analyse der Finanzen der österreichischen Bundesländer auf Grund der Querschnittsrechnungen des Jahresabschlusses 2011!

 

16 Kennzahlen zeigen, wie unterschiedlich die Bundesländer unseres kleinen Landes finanzieren und investieren!

Gemeindemonitoring

Der Rechnungshof hat zusammen mit dem österreichischen Gemeindebund im Juni 2012 ein Monitoring-Programm vorgestellt.

Alle österreichischen Gemeinden können diese Kennzahlen kostenlos anfordern!

 

Mehr dazu ...

Das neue Rechnungswesen des Bundes

Stadt GRAZ:

Grazer Stadtrechnungshof: mustergültige Aufbereitung seiner Prüfungen...

Stadt LINZ:

Vorbild Linz: Mittelfristige Finanzplanung erstmals im Schema der Querschnittsrechnung

So könnten die Arbeitssteuern (Lohn- und Einkommensteuer) ab 2015 um 2,2 Millarden EURO gesenkt werden, ohne dass der Haushalt zusammenbricht!

Analyse der Finanzen des Bundeslandes Salzburg

Niederösterreich:

Noe Fonds:

Bundesland Salzburg:

Tragisch-komisch: Der Istzustand der Salzburger Landesfinanzen

Das "Zockervermögen" ...

Die "Zockerschulden" ...

Die Devisentermingeschäfte ...

Was ist der "VUF"?

Frage: Was ist die stärkste Wasserkraft der Erde?

Antwort: Die Tränen der Frauen!

Dies wissen die beiden Salzburger Ladies Burgstaller und Rathgeber ganz bestimmt!

Einer meiner Lieblingswitze:

 

"Österreich hat rund 8 Millionen Einwohner. Und jeder Österreicher kennt mindestens einen Trottel!"

Ein großer Beitrag zur direkten Demokratie wäre...

wenn sowohl die Sozialversicherungsanstalten als auch alle öffentlichen Fonds als auch alle Gemeinden ihre Finanzgebarung (Voranschlag und Rechnungsabschluss) im Internet veröffentlichen müssten ..

--> sollten kleine Gemeinden keine eigene Webseite (Homepage) haben, könnte diese Aufgabe das jeweilige Bundesland übernehmen!