Immer wieder werden an mich interessante Probleme herangetragen. Vor allem von Verwandten, Bekannten oder Freunden. Ein Thema steht immer wieder im Brennpunkt: Werden Zinsbedingungen von den Kreditgebern (wie zB Banken und/oder Wohnbaugenossenschaften) an die Kunden bzw. Mieter fair weitergegeben?
Die meisten Mietverträge zwischen österreichischen Wohnbaugenossenschaften und deren Mietern enthalten sogenannte "Zinsgleitklauseln".
Diese können sehr unterschiedlich gestaltet und formuliert sein. Es handelt sich hierbei um so genanntes "nachgiebiges" Recht! Manche Verträge regeln sehr klar, ab wann der neue Zinssatz zur Anwendung und wie seine Berechnung zustande kommt. Andere Verträge sind diesbezüglich unklar!
Etwas unklar ist das nachstehende Beispiel:
"Der Berechnung des monatlichen Entgelts wurde der Zinssatz von 3,75 % zugrunde gelegt. (1. - 3. Tilgungsjahr 3,75 % fix, 4.-10. Tilgungsjahr neuerliche Zinsvereinbarung, höchstens jedoch 6 M Euribor zuzüglich eines Aufschlages von 0,78 %,..."
Hier ergeben sich unter anderem folgende Fragen:
a) gilt der neue Zinssatz ab 1.1. des vierten Jahres?
b) ist der neue Zinssatz an das Datum des Mietbeginns gekoppelt?
c) Wird der Euribor zu einem bestimmten Stichtag genommen oder wird ein Durchschnittssatz ermittelt?
d) Liegt der Zeitpunkt der Anwendung des neuen Zinssatzes allein im Ermessen der Genossenschaft?
Hannes und Gerti Gutgläubig mieten seit 01.01.2010 ein Reihenhaus von der Wohnbaugenossenschaft "Goldenes Heim".
Das Objekt wurde "belagsfertig" übernommen. Mittlerweile sind alle Räume bezogen , es gibt bis dato keinerlei Baumängel! Die Wohnzufriedenheit ist sehr hoch!
Darlehensbetrag: € 56.000,--
Laufzeit: 35 Jahre
Zinssatz: 3,9 % p.a.
Bearbeitungsgebühr: 1,1 %
Monatliche
Zahlungsrate: € 247,33
Darlehensbetrag: € 119.000,--
Laufzeit: 50 Jahre
Zinssatz: 3,9 % p.a.
Bearbeitungsgebühr: 1,1 %
Monatliche
Zahlungsrate: € 456,16
Die Restschuld nach dem 4. Jahr beträgt rund € 53.680,--
Belassen wir die Bearbeitungsgebühr bei 1,1 %, dann ergibt sich bezogen auf die Restlaufzeit von 31 Jahren und einem Zinssatz von 1,19 % eine monatliche Zahlungsrate von € 172,80.
Der 6-Monate EURIBOR- Zinssatz beträgt per 2.01.2014 0,387 %!
Per 21.08.2015 beläuft sich dieser Zinssatz nur noch auf 0,042 %!
Somit würde der neue Zinssatz ab 21.08.2015
nur noch 0,842 % pa
betragen anstatt 1,19 %!!
Die Restschuld nach dem 4. Jahr beträgt rund € 117.700,--
Belassen wir die Bearbeitungsgebühr bei 1,1 %, dann ergibt sich bezogen auf die Restlaufzeit von 46 Jahren und einem Zinssatz von 1,19 % eine monatliche Zahlungsrate von € 277,30.
Ich vermute, es zahlt sich aus, die Mietverträge mit Wohnbaugenossenschaften in diese Richtung hin zu durchforsten!
Siehe bitte aber die traurige Erkenntnis auf der Seite "Zinsgleitklauseln - Cui bono?
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VEREIN ERSTES STATIONÄRES HOSPIZ WIENER NEUSTADT
Liese Prokop-Weg 3, 2700 Wiener Neustadt
im NÖ-Landes-Pensionisten- und Pflegeheim
IBAN: AT88 2026 7000 0000 3426
(von der Lohn- bzw. Einkommensteuer absetzbar!)
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Vielen Dank im Vorhinein!
Bitte bedenken Sie: Diese Mitmenschen befinden sich dort auf ihrer letzten Station vor ihrer endgültigen Wanderung! Ihre Wünsche sind nur mehr sehr bescheiden! Vielleicht ein paar Nächte mit weniger Schmerzen durchschlafen können! Auf einer Schmerzmatratze zum Beispiel.
Nachwort
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Dies gilt auch für die Seiten zum Thema GBV (Gemeinnützige Bauvereinigungen). Ich persönlich stehe in keinerlei Verbindung zu irgendeiner der 189 österreichischen Gemeinnützigen Bauvereinigungen. Weder als Mieter, noch als Lobbyist, Kritiker oder Sympathisant.
Die Idee des gemeinnützigen Schaffens von Wohnraum ist alt und segensreich! Das ist keine Frage! Würde sie nicht schon praktiziert werden, müsste man sie erfinden!
Dass Funktionäre und Manager in den höchsten Ebenen der GBVs in letzter Zeit nach „schärferen Compliance“-Regeln rufen, empfinde ich persönlich als Zumutung!
Allein das Einhalten von alltäglichen Anstandsregeln, an die sich der gemeine Bürger gebunden fühlt („Das gehört sich“, „das gehört sich nicht!“), würde reichen!
Jedoch übermäßiges Einkommen, enorme Privilegien, enge politische Freundschaften und überparteiliche „Hawarei“ lassen diese Leute abheben. Sie verlieren jede Bodenhaftung in Richtung unstillbarer Gier und ekelhafter Präpotenz!
Es ist absolut unvorstellbar für sie, wie mühselig sich viele Mitbürger zum Beispiel den Eigenmittelanteil zusammensparen, ja zusammenkratzen müssen!
Wie gesagt – ich verfasse und gestalte alle Beiträge alleine, ohne Zuruf von Dritten. Ich würde mich aber freuen, wenn man das angebrachte Copyright respektieren könnte.
Norbert Schweiger im September 2015