Eine traurige, aber keine neue Erkenntnis:
Zinsgleitklauseln gelten für den Mieter (Konsumenten) nur dann, wenn sie den Banken und/oder den GBVs Vorteile bringen! Trifft das Gegenteil zu, gelten sie nicht!
Sie erinnern sich - wir haben das Ehepaar auf dieser Unterseite dieser Webseite kennen gelernt.
Das Ehepaar freute sich schon seit längerer Zeit auf eine Senkung der monatlichen Zahlungsrate um rund € 250,--. Das sind € 3.000,-- im Jahr! Zumindest ein neues Kinderzimmer und ein Wäschetrockner könnte angeschafft werden! Grund für diese Träume: Der zur Zeit niedrige EURIBOR 6 Monate!
Ganz aufgeregt rief Hannes Gutgläubig vor kurzem bei seinem Vermieter an. Das Resultat aus diesem Telefonat können Sie nachstehend erfahren....
Im Sommer 2015 nimmt Hannes Gutgläubig zufällig den Prospekt zur Hand. Dabei sticht ihm geradezu magisch die nebenstehende Vereinbarung ins Auge!
"Euribor, Euribor .??.." denkt er sich! "Der ist doch in letzter Zeit so massiv gesunken! Durch den Italiener Draghi... oder so ähnlich"!
Was versteht man unter Euribor?
Dies ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem viele europäische Banken (sog. Panel-Banken) einander Anleihen in EURO gewähren!
Wurde 1999 eingeführt mit dem EURO als Buchgeld!
Per 17. September 2015 beträgt dieser Zinssatz 0,036 %!
(Quelle: Schöller-Privat-Bank,
Hardcopy)
Höchst erregt und massiv schwitzend ruft Hannes Gutgläubig Ende August 2015 bei der GBV "Goldenes Heim" an und trifft dabei auf den Mitarbeiter Kevin Ohnesorg. Nach dem Stichwort "Euribor" ist Kevin Ohnesorg sofort im Bilde.
Dieser teilt dem Hannes Gutgläubig sinngemäß folgendes mit: Das Problem mit der Zinsanpassung sei von der GBV "Goldenes Heim" natürlich zeitgerecht erkannt worden, nämlich bereits im Frühjahr 2014! Die GBV "Goldenes Heim" habe mit dem Kreditgeber damals "intensiv" Kontakt aufgenommen! Der Kreditgeber wäre aber nicht bereit gewesen, den niedrigeren Zinssatz laut Euribor + 0,8 % ( das sind rund 1,19 %) zu gewähren. Die Hausbank wollte daher die bestehenden Kredite mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach mühsamen und aufopfernden Verhandlungen sei es aber gelungen, mit der Hausbank einen guten Kompromiss zu finden, der folgendermaßen aussähe: "Zinssatz 3 % pro Jahr fix für die nächsten 5 Jahre"!. Dies sei auch Herrn und Frau Gutgläubig mit einem Schreiben vom Juni 2014 mitgeteilt worden. Gutgläubig solle daher nachsehen, er werde den entsprechenden Hinweis in diesem Schreiben finden.
Hannes Gutgläubig hebt sofort aus seinen Unterlagen das entsprechende Schreiben der GBV vom Juni 2014 aus. Es handelt sich dabei um ein Papier, das die "Gesamtvorschreibung" pro Monat, beginnend per 1. Juli 2014 enthält.
In der Zeile "Annuitäten ab 01.01.2014" ist ein *) angebracht. Dazu findet sich in der Fußzeile dieses Schriftstückes in Schriftgröße 8 folgender Hinweis:
"*) Darin berücksichtigt ist eine vertrags- und marktkonforme Zinsanpassung per 01.07.2014."
Dies ist alles! Keine Hinweise auf "Euribor" bzw. auf die Höhe des "angepassten" Zinssatzes! Eigentlich ein richtiger Witz!
Das war es nun für Hannes und Gerti! Die Träume von einem neuen Kinderzimmer und von einem Wäschetrockner sind verblichen!
Hannes und Gerti Gutgläubig sind aus 2 Gründen schwer enttäuscht:
a) einerseits von der Vermieterin "Goldenes Heim". Ihr Verhalten empfinden sie als "hinterfotzig" und massiv "verbesserungswürdig"!
b) andererseits von allen anderen Mietern. Diese zeigten kein Verständnis für ihr Anliegen, das eigentlich eine Mietsenkung für alle bedeutet hätte. Sie sahen in der Haltung von Gerti und Hannes Gutgläubig eher ein unberechtigtes Aufbegehren gegen die GBV. Weil diese Mieter waren froh und zufrieden, dass die GVB im Vorjahr die Miete ohnehin etwas gesenkt hatte. Wahrscheinlich konnten sie auch mit dem Begriff "Euribor" und dessen Auswirkungen so gut wie nichts anfangen!
Nehmen wir an, der Euribor 6 Monate hätte sich ab 2012 entsprechend der schwarzen Linie entwickelt!
Was meinen Sie, welche Reaktionen hätte dieser Verlauf bei der GBV "Goldenes Heim" verursacht?
Mit 99%iger Wahrscheinlichkeit wäre im Jänner 2014 folgendes Schreiben an alle Mieter ergangen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bedauern außerordentlich Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Basis für unsere Zinssatzvereinbarung – nämlich der Euribor 6 Monate – zum Jahreswechsel 2013-2014 die 4,5 % Marke überschritten hat. Wir sind daher leider aus vertraglichen und gesetzlichen Gründen gezwungen, Ihnen ab Februar 2014 einen neuen Zinssatz in Höhe von (4,5 + 0,8) = 5,3 % pro Jahr in Verrechnung zu bringen.
Wir versichern Sie, dass wir das nicht gerne tun und danken Ihnen im Vorhinein sehr herzlich für Ihr Verständnis!
Die Absenkung des Zinssatzes von ursprünglich 3,9 % pro Jahr auf 1,19 % würde eine Verringerung von beinahe 70 % bedeuten (genau 69,49 %)!
2 Positionen der Mietvorschreibung verhalten sich fast linear zur Veränderung des Zinssatzes:
a) der EVB (Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand)
b) die Rücklage (ist der direkte Gewinn der Genossenschaft!)
Und keine Genossenschaft will, dass diese Positionen um 70 % zurückgehen. Mit der Veränderung des Zinssatzes von 3,9 % auf 3,00 % beträgt der Rückgang nur 23 %!
Alles klar? Alles klar!